Leistungsangebot
Unser Hilfsangebot
Vollstationäre, teilstationäre und ambulante Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII - für Kinder, Jugendliche und Familien in Berlin und Brandenburg. Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, zugelassen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
§§ 34, 41, 27 SGB VIII
Gruppenangebot Wohnen (GAW)
Das vollstationäre Gruppenangebot Wohnen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 14/15 Jahren, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Herkunftsfamilie leben können. In kleinen, überschaubaren Wohngruppen von 3–6 Jugendlichen schaffen wir ein verlässliches, strukturiertes Umfeld.
Wir arbeiten beziehungsorientiert und ressourcenfokussiert. Das Bezugsbetreuungssystem stellt sicher, dass jeder Jugendliche eine verlässliche Vertrauensperson im Team hat. Alle Hilfen werden gemeinsam mit dem Jugendamt, dem jungen Menschen und ggf. den Eltern geplant und regelmäßig überprüft.
Leistungsprofile
Leistungsprofil A5
- Individuelle Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- Unterstützung bei Verselbstständigung
- Begleitung zu Schulabschluss und Berufsausbildung
- Wohnraumsicherung nach Betreuungsende
- Beratung in Alltagsfragen
Leistungsprofil A6
- Gruppenpädagogische Förderung
- Wöchentliche Einzelgespräche
- Intensive Eltern- und Familienarbeit
- Krisenintervention rund um die Uhr
- Freizeit- und Beschäftigungsangebote
- Kooperation mit Jugendamt und Schule
- Dokumentation und Berichtswesen
Leistungsprofil A7
- Alles aus A6
- Intensive Einzelbetreuung mit erhöhtem Stundenumfang
- Nachtkontrollen
- Intensive Familienarbeit
- Erhöhte Fachkräftepräsenz
- Krisenbegleitung vor Ort
- Enge Abstimmung mit Jugendamt
Typische Tagesstruktur
Bildungskooperationen
Enge Zusammenarbeit mit Berliner Schulen und Berufsschulen für Schulabschlüsse und Berufsausbildung - Bildung als Schlüssel zur Selbstständigkeit.
Freizeitgestaltung
Sport, Kultur, Ausflüge und besondere Erlebnisse als fester Teil der Betreuung - weil Normalität und Lebensfreude genauso wichtig sind wie die pädagogische Arbeit.
Eltern- und Familienarbeit
Wo immer möglich und sinnvoll, werden Eltern und Familie in die Betreuung einbezogen. Familienarbeit ist kein Zusatz, sondern Teil des Hilfekonzepts.
§§ 34, 41 SGB VIII
Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Das Betreute Einzelwohnen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits ein hohes Maß an Selbstständigkeit mitbringen, jedoch noch sozialpädagogische Begleitung benötigen. Sie wohnen in einer eigenen Wohnung - Sternenpfad begleitet sie ambulant und intensiv.
BEW ist der ideale Übergang zwischen vollstationärer Betreuung und einem vollständig eigenständigen Leben. Wir bereiten junge Menschen auf alle Bereiche des Erwachsenenlebens vor: Wohnen, Finanzen, Arbeit, Gesundheit und soziale Integration.
Fachleistungsstunden
6–18 Stunden pro Woche
Zielgruppe
Ab 16 Jahren, junge Volljährige bis 21 (§ 41)
Wohnform
Eigene Wohnung / WG-Zimmer
Erreichbarkeit
24/7 Rufbereitschaft im Notfall
Zugang
Über Jugendamt, auch Übergang aus GAW
Förderschwerpunkte
§§ 27–32 SGB VIII
Ambulante und teilstationäre Hilfen
Nicht jede Hilfe zur Erziehung erfordert eine vollstationäre Unterbringung. Unsere ambulanten und teilstationären Angebote ermöglichen es, Familien in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen - wohnortnah, niedrigschwellig und alltagsnah. Frühzeitige Intervention kann eine stationäre Unterbringung häufig vermeiden.
Soziale Gruppenarbeit
Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Gruppenerlebnisse und soziales Lernen. Aufbau sozialer Kompetenzen, Konfliktfähigkeit und Gruppenintegration. Geeignet für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Schwierigkeiten.
Erziehungsbeistandschaft
Ambulante Einzelfallhilfe für Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben benötigen - ohne Herauslösung aus dem Elternhaus. Begleitung im Alltag, bei Schule und Beruf sowie in persönlichen Krisen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Intensive Beratung und Unterstützung der gesamten Familie durch sozialpädagogische Fachkräfte - wohnortnah und alltagspraktisch orientiert. Stärkung der Erziehungskompetenz und Stabilisierung der Familiensituation.
Tagesgruppe
Teilstationäres Angebot zur Förderung der Entwicklung des Kindes, Schul- und Lernhilfe sowie Elternarbeit - als Alternative oder Ergänzung zur vollstationären Unterbringung. Montags bis freitags ganztags.
Ambulante Hilfen nach §§ 29–32 SGB VIII können unabhängig von einer stationären Belegung in Anspruch genommen werden. Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an uns: hilfe@sternenpfad-berlin.de
§ 19 SGB VIII
Mutter-/Vater-Kind-Wohnen
Junge Mütter und Väter, die selbst noch Unterstützung benötigen, erhalten bei uns die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind in einer betreuten Einrichtung zu wohnen. Unser Angebot nach § 19 SGB VIII verbindet Jugendhilfe mit Kinderschutz.
Ziel ist die Stärkung der Erziehungskompetenz, die Sicherung der Eltern-Kind-Bindung und die schrittweise Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben als Familie. Dabei werden beide Generationen begleitet: das Elternteil in seiner eigenen Entwicklung und das Kind in altersgerechter Förderung.
Unser Team verfügt über spezifische Kenntnisse in Bindungstheorie, frühkindlicher Entwicklung und der besonderen Situation junger Elternschaft. Die Begleitung ist so gestaltet, dass Selbstständigkeit schrittweise wächst.
Anfrage stellen§§ 42, 34 SGB VIII
Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete (UMF)
Wir begleiten minderjährige Geflüchtete unter 18 Jahren, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland gekommen sind. Sternenpfad verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von UMF und hat daraus ein spezialisiertes pädagogisches Konzept entwickelt.
Unser Team verfügt über spezialisierte Kenntnisse in Aufenthalts- und Asylrecht sowie Psychotraumatologie. Durch ein stabiles Bezugsbetreuungssystem und interkulturelle Kompetenz schaffen wir Vertrauen, Stabilität und neue Perspektiven - auch in schwierigen aufenthaltsrechtlichen Situationen.
Clearingverfahren, Vormund-Koordination, Anhörungsvorbereitung, Schulanmeldung und Behördengänge - wir begleiten den gesamten Prozess. Unser etabliertes Dolmetscher-Netzwerk stellt sicher, dass Sprachbarrieren kein Hindernis sind.
Anfrage stellenUnsere Kompetenzen
Neu ab Juni 2026 · §§ 34, 41 SGB VIII
NEUNiedrigschwelliges Angebot für UMF
Für UMF, die sich nicht auf die Anforderungen klassischer GAW- oder BEW-Strukturen einlassen können oder wollen. Flexibel, ressourcenorientiert, ohne Sanktionen - mit reduzierter Betreuungsdichte und kostengünstigem Tagessatz.
Wir sanktionieren nicht - wir machen immer wieder Angebote. Und wenn die Mitwirkungsbereitschaft steigt, ist ein Wechsel in ein intensiveres Angebot jederzeit möglich.
Zum DetailkonzeptKostengünstiger Tagessatz
Wirtschaftlich für Jugendämter
Keine Sanktionen
Immer neue Angebote
Selbstständigkeit
Eigenverantwortung fördern
Flexibler Übergang
In intensivere Betreuung möglich
9–18 Std./Woche
Bedarfsgerechte Intensität
24/7 Notfall
Erreichbarkeit gesichert
Für Jugendämter
Aufnahmeprozess
Von der ersten Anfrage bis zum Einzug begleiten wir das Jugendamt transparent und ohne Verzögerung. Hier sehen Sie, wie eine Aufnahme bei Sternenpfad typischerweise abläuft.
Erstanfrage
Das Jugendamt nimmt telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Wir prüfen sofort, ob freie Kapazitäten vorhanden sind und ob das Profil des jungen Menschen zu unserem Angebot passt.
Fallvorstellung & Prüfung
Wir erhalten eine kurze Fallbeschreibung und entscheiden gemeinsam mit dem ASD, welches Leistungsprofil (A5–A7) geeignet ist. Datenschutzkonform und ohne Verzögerung.
Hilfeplanung
Gemeinsam mit dem Jugendamt, dem jungen Menschen und ggf. den Eltern erarbeiten wir den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Ziele, Maßnahmen und Überprüfungszeiträume werden festgelegt.
Aufnahme & Ankommen
Der junge Mensch zieht in eine unserer Wohngruppen ein. Das Bezugsbetreuungssystem stellt sicher, dass eine vertrauensvolle Beziehung von Beginn an aufgebaut wird.
Laufende Begleitung
Regelmäßige Hilfeplangespräche, Berichte an das Jugendamt und enge Abstimmung sichern die Qualität der Betreuung während der gesamten Maßnahme.
Was uns auszeichnet
Qualitätsmerkmale
Qualifiziertes Fachpersonal
Alle pädagogischen Fachkräfte verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit oder eine vergleichbare Qualifikation. Keine Quereinsteiger ohne pädagogische Basis.
Externe Supervision
Regelmäßige externe Supervision sichert die professionelle Reflexion der Teamarbeit und schützt sowohl die Betreuten als auch das Personal.
14-tägige Teamsitzungen
Strukturierte Fallbesprechungen alle zwei Wochen - für eine abgestimmte, qualitätsorientierte Betreuung jedes einzelnen Jugendlichen.
Bezugsbetreuungssystem
Jeder junge Mensch hat eine feste Bezugsperson. Kontinuität und Verlässlichkeit sind die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.
Fort- und Weiterbildung
Interne und externe Fortbildungen als fester Bestandteil - aktuelles Fachwissen in SGB VIII, Trauma, interkultureller Kompetenz und Deeskalation.
Dokumentation & Berichtswesen
Strukturierte Dokumentation aller pädagogischen Prozesse. Berichte an das Jugendamt erfolgen pünktlich, vollständig und in abgestimmter Form.
Qualitätsbeauftragte
Frauke Friedrich ist als interne Qualitätsbeauftragte für die kontinuierliche Qualitätssicherung verantwortlich - unabhängig von der operativen Leitung.
DSGVO-konform
Alle personenbezogenen Daten werden nach geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet. Datenschutzbeauftragter: Dr. Friedrich Reiners.
Für Jugendämter
Kosten & Finanzierung
Die Kosten für Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII werden vom zuständigen Jugendamt getragen. Sternenpfad arbeitet auf der Basis individuell vereinbarter Tagessätze, die sich am jeweiligen Leistungsprofil (A5–A7) orientieren.
Jugendämter aus allen 16 Bundesländern können Plätze in unseren Berliner Einrichtungen belegen. Die überörtliche Zuständigkeit ist durch § 86 ff. SGB VIII geregelt.
Rechtsgrundlage
§§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
Kostenträger
Zuständiges Jugendamt
Leistungsvereinbarung
Individuelle Vereinbarung nach § 78b SGB VIII
Zuständigkeit
Alle Bundesländer möglich (§ 86 ff. SGB VIII)
Hilfeplanung
Pflicht nach § 36 SGB VIII
Häufige Fragen
FAQ für Jugendämter
Können Jugendämter aus anderen Bundesländern Plätze belegen?
Ja. Jugendämter aus allen Bundesländern können Plätze in unseren Berliner Einrichtungen belegen. Die Kostenübernahme erfolgt über das zuständige Jugendamt im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII.
Wie schnell ist eine Aufnahme möglich?
Bei verfügbarem Platz sind Aufnahmen kurzfristig möglich - in dringenden Fällen auch innerhalb von 24–48 Stunden. Bitte rufen Sie direkt an: 030 / 94 04 66 25.
Welche Altersgruppen werden betreut?
Das GAW richtet sich primär an Jugendliche ab 14/15 Jahren bis 21 Jahre (§ 41). Das Mutter-Vater-Kind-Angebot ist für junge Eltern geöffnet. Das niedrigschwellige UMF-Angebot richtet sich an UMF ab ca. 15 Jahren.
Wie läuft die Hilfeplanung ab?
Gemeinsam mit dem Jugendamt, dem jungen Menschen und ggf. den Eltern erarbeiten wir den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Hilfeplangespräche finden mindestens halbjährlich statt - häufiger bei Bedarf.
Gibt es einen Nachtbereitschaftsdienst?
Ja. Alle unsere Wohngruppen verfügen über eine 24/7-Bereitschaft. Bei Leistungsprofil A7 ist eine erhöhte Nachtpräsenz mit Nachtkontrollen inkludiert.
Wie wird die Qualität der Betreuung sichert?
Durch externe Supervision, 14-tägige Teamsitzungen, eine interne Qualitätsbeauftragte (Frauke Friedrich) und regelmäßige Fortbildungen aller Mitarbeitenden.
Sind auch ambulante Begleitungen möglich ohne stationäre Unterbringung?
Ja. Wir bieten ambulante Hilfen nach §§ 29–32 SGB VIII an - unabhängig von einer stationären Belegung. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Welche Sprachen werden gesprochen?
Unser Team ist mehrsprachig. Wir verfügen über ein Dolmetscher-Netzwerk für die gängigen Herkunftssprachen unserer Klientel - insbesondere für die UMF-Betreuung.
Freien Platz anfragen
Jugendämter aus allen Bundesländern können Freiplätze direkt anfragen.
